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   VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03   

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https://dejure.org/2003,18353
VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03 (https://dejure.org/2003,18353)
VK Bund, Entscheidung vom 11.11.2003 - VK 1-103/03 (https://dejure.org/2003,18353)
VK Bund, Entscheidung vom 11. November 2003 - VK 1-103/03 (https://dejure.org/2003,18353)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung der Lieferung und Montage von Stromversorgungsanlagen für einen Erdmagnetfeldsimulator; Nachprüfung eines Verfahrens zur Vergabe von Bauleistungen; Verletzung von Vergabevorschriften; Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot; In der Leistungsbeschreibung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Wertungsstufen der VOB/A: Übersicht

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Bauleistungen zur Errichtung der Elektroanlagen für den Erdmagnetfeldsimulator - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 22.04.1993 - VII ZR 118/92

    Auslegung von Leistungsbeschreibungen nach VOB/A

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
    Daneben können auch Umstände des ausgeschriebenen Vorhabens wie die Zweckbestimmung der Anlage für die Auslegung bedeutsam sein (grundlegend: BGH, Urteil vom 22. April 1993, Az.: VII ZR 118/92).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.2001 - Verg 32/01

    unverzügliche Rüge und Bestimmtheit der Leistungsbeschreibung

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
    Eine rechtliche Verpflichtung des Antragstellers, sich die über einen möglicherweise bestehenden Verdacht hinaus zur Erhebung der Rüge erforderlichen Kenntnisse insbesondere durch Einholen anwaltlichen Rechtsrats zu erhärten, besteht grundsätzlich nicht (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 5. Dezember 2001 - Verg 32/01).
  • OLG Düsseldorf, 22.08.2000 - Verg 9/00

    Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
    Hierfür bedarf es der positiven Kenntnis der einen tatsächlichen oder angeblichen Vergabefehler begründenden Tatsachenumstände sowie der zumindest laienhaften rechtlichen Wertung des Antragstellers, dass die ihm bekannten Tatsachen den Schluss auf eine Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften rechtfertigen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2000 - Verg 9/00).
  • VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03

    Vergabe von Bauleistungen

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
    Die Vergabekammer des Bundes hat bereits entschieden, dass der Auftraggeber bei der Erstellung der Leistungsbeschreibung gemäß §§ 9, 9a VOB/A hinsichtlich der zugrunde liegenden Sicherheitskonzeption einen nur eingeschränkt überprüfbaren Beurteilungsspielraum hat (VK Bund, Beschluss vom 8. Oktober 2003, Az.: VK 2 - 78/03).
  • VK Bund, 30.06.1999 - VK 2-14/99

    Neubau eines Dienst- und Wohngebäudes für die Hauptstelle Karlsruhe

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999, VK 2 - 14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001, VK 1 - 43/01).
  • VK Bund, 04.12.2001 - VK 1-43/01

    Vergabe der Stromversorgung sämtlicher Liegenschaften

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
    Mögliche Verzögerungen hinsichtlich der Zuschlagserteilung infolge eines sich eventuell anschließenden Beschwerdeverfahrens sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt hypothetischer Natur und nicht zu berücksichtigen (vgl. Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. Juni 1999, VK 2 - 14/99, sowie Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 4. Dezember 2001, VK 1 - 43/01).
  • VK Bund, 17.04.2000 - VK 1-05/00

    Planungsleistungen mit einer Option für die Bauaufsichtsleistungen für den Bau

    Auszug aus VK Bund, 11.11.2003 - VK 1-103/03
    Einer ausdrücklichen Bezeichnung als Rüge im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB bedurfte es vor diesem Hintergrund nicht, ebenso wenig eines Hinweises auf die Anrufung der Vergabekammer (vgl. VK Bund, Beschluss vom 17. April 2000, Az.: VK 1-5/00 ).
  • VK Baden-Württemberg, 23.02.2004 - 1 VK 3/04

    Dürfen Bieter und Auftraggeber die Verdingungsunterlagen ändern?

    Die Vorschriften über den zwingenden Ausschluß der Angebote bei veränderten Verdingungsunterlagen sollen gerade verhindern, dass Angebote bezuschlagt werden, die nicht den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen, und dass durch die Berücksichtigung solcher Angebote im Wertungsprozeß andere Bieter in ihren Wettbewerbschancen benachteiligt werden (vgl. VK Bund, B.v.11.11.2003 ­ VK 1-103/03).

    Jedoch ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch ein Angebot, das nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht, als eine Abänderung anzusehen(vgl. VK Bund, B.v. 11.11.2003 ­ VK 1-103/03).

    Daneben können auch Umstände des ausgeschriebenen Vorhabens wie die Zweckbestimmung der Anlage für die Auslegung bedeutsam sein (vgl. VK Bund, B.v.11.11.2003 ­ VK 1-103/03).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2006 - 3 VK 10/06

    Zulässigkeit der Vornahme von Änderungen am Leistungsverzeichnis durch die

    Die Vorschriften über den zwingenden Ausschluss der Angebote bei veränderten Verdingungsunterlagen sollen gerade verhindern, dass Angebote bezuschlagt werden, die nicht den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen, und dass durch die Berücksichtigung solcher Angebote im Wertungsprozess andere Bieter in ihren Wettbewerbschancen benachteiligt werden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11. Nov. 2003 - VK 1-103/03 -).

    Jedoch ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch ein Angebot, das nicht den Vorgaben der Leistungsbeschreibung entspricht, als eine Abänderung anzusehen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11. Nov. 2003 - VK 1-103/03 - VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Feb. 2004 - 1 VK 3/04 -).

    Daneben können auch Umstände des ausgeschriebenen Vorhabens wie die Zweckbestimmung der Anlage für die Auslegung bedeutsam sein (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11. Nov. 2003 - VK 1-103/03 -).

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 04.10.2006 - 3 VK 9/06

    Nichtberücksichtigung eines Angebots wegen eines "Finanzierungsvorbehalts";

    Die Vorschriften über den zwingenden Ausschluss der Angebote bei veränderten Verdingungsunterlagen sollen gerade verhindern, dass Angebote bezuschlagt werden, die nicht den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen und dass durch die Berücksichtigung solcher Angebote im Wertungsprozess andere Bieter in ihren Wettbewerbschancen benachteiligt werden (vgl. VK Bund, Bund vom 11. Nov. 2003 - VK 1-103/03 -).

    Jedoch ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch ein Angebot, das nicht den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen entspricht, als eine Abänderung anzusehen (vgl. VK Bund, Bund vom 11. Nov. 2003 - VK 1-103/03 -).

  • VK Schleswig-Holstein, 08.07.2005 - VK-SH 18/05

    Alle Angebote fehlerhaft - dennoch keine Aufhebung der Ausschreibung?

    Für die Lose 1 und 2 sowie 4 bis 7 kann nach der Hauptsacheentscheidung (siehe 1.) die Entscheidung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB entfallen (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 26.03.2003, 69d-VK-13/2003) bzw. läuft dieser Antrag ins Leere und hat sich damit erledigt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.07.2004, Verg 16/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2003, VK 1-103/03).
  • VK Schleswig-Holstein, 12.07.2005 - VK-SH 18/05

    Rücknahme des Nachprüfungsantrags: Kostenfolge

    c) Der Antrag der AG gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB war zwar wohl nur hinsichtlich der Lose 3 und 8 zulässig und begründet, da für die Lose 1 und 2 sowie 4 bis 7 nach der Hauptsacheentscheidung die Entscheidung gemäß § 115 Abs. 2 Satz 1 GWB entfallen konnte (vgl. VK Hessen, Beschluss vom 26.03.2003, 69d-VK- 13/2003) bzw. dieser Antrag ins Leere gelaufen ist und hat sich damit erledigt hatte (vgl. BayObLG, Beschluss vom 16.07.2004, Verg 16/04; 1. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2003, VK 1-103/03).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 10.03.2006 - 3 VK 2/06

    Durchführung eines Vergabenachprüfungsantrages bei Bestehen einer

    Die Vorschriften über den zwingenden Ausschluss der Angebote bei veränderten Verdingungsunterlagen sollen gerade verhindern, dass Angebote bezuschlagt werden, die nicht den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen und das durch die Berücksichtigung solcher Angebote im Wertungsprozess andere Bieter in ihren Wettbewerbschancen benachteiligt werden (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11. Nov. 2003 - VK 1-103/03 -).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2007 - 2 VK 5/06

    Schadensersatzanspruch aus vorvertraglichem Vertrauensverhältnis im Rahmen eines

    Jedoch ist nach Sinn und Zweck der Vorschrift auch ein Angebot, das nicht den Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen entspricht, als eine Abänderung anzusehen (vgl. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2003, Az.: VK 1-103/03).
  • VK Sachsen, 11.01.2007 - 1/SVK/116-06

    Ausschluss erst durch die Vergabekammer

    Die Vorschriften über den zwingenden Ausschluss der Angebote bei veränderten Verdingungsunterlagen sollen gerade verhindern, dass Angebote bezuschlagt werden, die nicht den Bedürfnissen des Auftraggebers entsprechen und durch die Berücksichtigung solcher Angebote im Wertungsprozess andere Bieter in ihren Wettbewerbschancen benachteiligt werden (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 11.11.2003 - Az.: VK 1-103/03 oder VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2004, Az: 1 VK 03/04; VK Sachsen, Beschluss vom 18.11.2004 - Az.: 1/SVK/108-04).
  • VK Bund, 08.10.2004 - VK 3-164/04

    Rahmenvertrag IT-Plattform-2./3. Rechnerebene

    Insoweit liegt also ein zwingender Ausschlussgrund nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. d) i.V.m. § 21 Nr. 1 Abs. 3 VOL/A vor, da mit dem Angebot eines von den Vorgaben abweichenden Produkts gleichzeitig ein Abweichen von den Verdingungsunterlagen im Sinne der Vorschrift gegeben ist (vgl. Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 11. November 2003, Az.: VK 1-103/03).
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